Herzlich Willkommen auf meiner Homepage
Auf meiner Homepage erhalten Sie schnell und einfach einen Überblick über die besten Angebote aus dem Finanz- und Versicherungsbereich. Verschiedene Vergleichsrechner stehen Ihnen zur freien Verfügung. Suchen Sie sich Ihren Wunschtarif selbst aus und schließen Sie Ihren Vertrag direkt online ab. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch jederzeit persönlich zur Verfügung, um Sie kompetent und unverbindlich zu beraten. Zögern Sie nicht mich anzusprechen – ich helfe Ihnen gerne!
Mit den besten Wünschen,
Ihr Bodo Bahn
News
Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Haftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen. Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht „natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten unterschieden werden.
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Sie leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für bestimmte Hunderassen.
> weiterlesen
Die wirtschaftlichen Verwerfungen und Turbulenzen des vergangenen Jahres haben zahlreiche Menschen in Existenznöte gestürzt. Insgesamt hat das Barvermögen von Privatpersonen weltweit jedoch nicht darunter gelitten. Es legte auch im Krisenjahr 2020 ordentlich zu – und zwar so kräftig wie seit 20 Jahren nicht mehr, nämlich um 8,3 Prozent. Erstmals wurde damit die Marke von 250 Billionen US-Dollar geknackt, wie die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) auf der Basis der Geschäftszahlen von Banken und Vermögensverwaltern errechnet hat. Packt man noch Sachwerte wie Immobilien, Gold, Kunst oder Autos obendrauf und zieht die Verbindlichkeiten ab, besitzt die Menschheit privat ein Nettovermögen von 431 Billionen Dollar (354 Billionen Euro).
Die meisten Superreichen (Vermögen ab 100 Millionen Dollar ohne Sachwerte) leben in den USA, nämlich 20.600, gefolgt von China mit 7.800. Deutschland liegt mit 2.900 Superreichen auf Rang drei vor Frankreich (2.500) und Großbritannien (2.100). 88 Prozent dieser „Ultra-Millionäre“ sind Männer.
> weiterlesen
Im Rückblick wirkt es fast prophetisch, was der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen, am 8. Juli verlauten ließ: „Es hat sich erneut gezeigt, welch große Schäden Hagel und Starkregen innerhalb kürzester Zeit anrichten können.“ Damit bezog er sich auf die Unwetter, die im Juni im Südwesten Deutschlands Schäden von 1,7 Milliarden Euro verursacht haben – seit 2002 hatte es nur einmal eine kostspieligere Sturmserie gegeben. Erfasst sind allerdings nur versicherte Fälle, die tatsächlichen Schäden lagen deutlich höher. Asmussen warnte – im Einklang mit dem Gros der Klimaforscher – vor zunehmender Häufigkeit und Intensität solcher Extremwetterereignisse.
Nur eine Woche später bestätigten sich diese Befürchtungen auf schlimmste Weise, als Tief „Bernd“ mit Dauerregen und Überschwemmungen in Teilen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen für eine Katastrophe sorgte, deren Ausmaß auch Pessimisten kaum für möglich gehalten hatten. Mehr als 170 Todesopfer sind nach jetzigem Stand zu beklagen.
Wie hoch der Sachschaden ausfallen wird, lässt sich noch nicht beziffern. Klar ist aber: Mehr als die Hälfte der Hausbesitzer ist auf staatliche Hilfen angewiesen, da sie nicht gegen Elementargefahren wie Starkregen und Hochwasser versichert sind. Diese Risiken sind von der Standard-Deckung einer Wohngebäudeversicherung nicht umfasst, sondern bedürfen einer erweiterten Naturgefahrenversicherung. Diskutiert wird nun, nicht zum ersten Mal, ob der Gesetzgeber eine solche Absicherung vorschreiben sollte.
> weiterlesen